Grundlage für die Abrechnung von Mehrarbeit an den beruflichen Schulen in Bayern ist die KMBek vom 10. Oktober 2012 Az.: II.5-5 P 4004.4-6b.85 48 zur „Mehrarbeit im Schulbereich“ sowie das KMS vom 07.09.2017 Nr. VI.7-BP9004-7a,62430, in dem die Faktorisierung von Unterricht für die beruflichen Schulen beschrieben wird. Dieses KMS ist Teil der Regelungen auf die sich der folgende Hinweis in der Mehrarbeits-KMBek bezieht.
Entsprechend dieser Vorgaben ist an den Berufsschulen eine Spitzabrechnung im Sinne von LUZ durchzuführen. An Beruflichen Oberschulen besteht daneben alternativ die Möglichkeit der Mehrarbeitsabrechnung.
In Untis sind die im Anhang beschriebenen Einstellungen zu tätigen, damit Sie am Ende des Schuljahres ohne größere Nacharbeit die auf das kommende Schuljahr zu übertragenden Unterrichtsstunden aus Untis übernehmen bzw. Mehrarbeit abrechnen können.
letzte Aktualisierung dieses Artikels 25.3.2020