Seit Beginn des Schuljahres 2013/14 muss die Meldung der Unterrichtssituation (US) an den Realschulen und Gymnasien in Bayern mit der ASV erfolgen. Im Schuljahr 2017/18 sind die Grund- und Mittelschulen Bayerns dazu gekommen, geplant ist die Ausweitung der ASV auch auf die beruflichen Schulen, dafür gibt es derzeit keine belastbare Terminvorgabe.
Mit der Handreichung im Anhang sollen die derzeit möglichen Szenarien und Probleme beim Datenaustausch zwischen ASV und Untis betrachtet werden und ein „Best-Practise“ Verfahren für die erfolgreiche Datenübertragung von ASV nach Untis und wieder zurück vorgestellt werden.
Des Weiteren werden vorbereitete Formate für die ASV bereitgestellt.
Gesetzliche Grundlage für den Einsatz der ASV ist das Bay EuG §85, weitere Informationen dazu können Sie unter http://www.asv.bayern.de/asv/basisinformationen.html einsehen.
letzte Aktualisierung dieses Artikels 25.3.2020