Kenntnisnahme von Klassenbucheinträgen bestätigen
Mit WebUntis können Erziehungsberechtigte die Kenntnisnahme von Klassenbucheinträgen zu ihrem Kind direkt bestätigen.
Wird ein entsprechender Klassenbucheintrag erstellt, können Erziehungsberechtigte automatisch darüber informiert werden. Nach der Bestätigung können Lehrkräfte nachvollziehen, ob, von wem und wann der Eintrag zur Kenntnis genommen wurde.
In diesem Beitrag erfahren Sie,
- wie Administrator*innen die Funktion aktivieren,
- wie Lehrkräfte einen entsprechenden Klassenbucheintrag erstellen,
- wie Erziehungsberechtigte darüber informiert werden,
- wie die Kenntnisnahme bestätigt wird und
- wie Lehrkräfte die Bestätigung einsehen können.
1. Funktion durch Administrator*innen aktivieren
Damit Erziehungsberechtigte automatisch über neue oder geänderte Klassenbucheinträge informiert und zur Bestätigung aufgefordert werden, muss die Funktion zunächst aktiviert werden.
Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie Klassenbuch | Einstellungen.
- Aktivieren Sie die Option, mit der Erziehungsberechtigte über neue oder geänderte schülerbezogene Klassenbucheinträge benachrichtigt und zur Bestätigung aufgefordert werden.
- Speichern Sie die Einstellung.
Nach der Aktivierung werden Erziehungsberechtigte bei entsprechenden Klassenbucheinträgen automatisch benachrichtigt.
Voraussetzung ist außerdem, dass der Klassenbucheintrag für die Erziehungsberechtigten sichtbar ist. Überprüfen Sie ob die benötigten Rechte für die Benutzergruppe der Erziehungsberechtigten gesetzt sind unter Administration | Rechte und Rollen | Expertenemodus.
Die Mitteilungen werden nicht unmittelbar nach dem Speichern eines Klassenbucheintrags versendet. Der Versand erfolgt im Rahmen der nächtlichen Verarbeitung.
2. Klassenbucheintrag durch eine Lehrkraft erstellen
Lehrkräfte erstellen den Klassenbucheintrag wie gewohnt und ordnen ihn den betreffenden Schüler*innen zu. Die Bestätigung steht für Klassenbucheinträge zur Verfügung, die einzelnen Schüler*innen zugeordnet sind.
Nicht bestätigt werden können:
- Klassenbucheinträge für die gesamte Klasse
- Abwesenheiten
Ist die Benachrichtigungsfunktion aktiviert, wird der neu erstellte schülerbezogene Klassenbucheintrag bei der nächsten Verarbeitung für die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten berücksichtigt.
3. Erziehungsberechtigte erhalten eine Mitteilung
Erziehungsberechtigte erhalten anschließend eine Mitteilung in WebUntis, die sie über den neuen bzw. geänderten Klassenbucheintrag informiert.
Die Mitteilung enthält einen Link zum betreffenden Klassenbucheintrag.
Über diesen Link gelangen Erziehungsberechtigte direkt zur Übersicht der Klassenbucheinträge ihres Kindes.
Der Link kann derzeit nur in WebUntis im Browser verwendet werden. Die direkte Weiterleitung über diesen Link wird in Untis Mobile derzeit nicht unterstützt.
4. Klassenbucheintrag bestätigen
In der Übersicht der Klassenbucheinträge können Erziehungsberechtigte den betreffenden Eintrag lesen und anschließend die Kenntnisnahme bestätigen.
Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie die Klassenbucheinträge Ihres Kindes oder folgen Sie dem Link aus der erhaltenen Mitteilung.
- Lesen Sie den betreffenden Klassenbucheintrag.
- Klicken Sie beim Eintrag auf Bestätigen.
Anschließend wird beim Klassenbucheintrag angezeigt, dass die Kenntnisnahme bestätigt wurde.
Auch Ausbildungsbeauftragte können ihnen zugeordnete Klassenbucheinträge bestätigen. Sie erhalten jedoch keine automatischen Mitteilungen über neue oder geänderte Einträge.
5. Bestätigung als Lehrkraft einsehen
Nach der Bestätigung können Lehrkräfte in der Übersicht der Klassenbucheinträge erkennen, ob ein Eintrag bereits zur Kenntnis genommen wurde.
In der entsprechenden Bestätigungsspalte wird der aktuelle Status angezeigt.
Öffnen Sie die Details des Klassenbucheintrags, sehen Sie zusätzlich,
- wer den Eintrag bestätigt hat und
- wann die Bestätigung erfolgt ist.
Für die Einsicht benötigen Lehrkräfte das entsprechende Leserecht für Klassenbucheinträge.
Was passiert, wenn ein bestätigter Eintrag geändert wird?
Wird ein Klassenbucheintrag nachträglich geändert und erneut gespeichert, werden alle bisherigen Bestätigungen zurückgesetzt.
Die Erziehungsberechtigten müssen den geänderten Eintrag anschließend erneut zur Kenntnis nehmen und bestätigen.
Ist die automatische Benachrichtigung aktiviert, erhalten die Erziehungsberechtigten erneut eine entsprechende Mitteilung.
Dadurch ist sichergestellt, dass sich eine Bestätigung immer auf den aktuellen Inhalt des Klassenbucheintrags bezieht.