(Stand: 10/2020)
Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Dienstbefreiung innerhalb von 12 Monaten auszugleichen, sofern ein Schwellenwert überschritten wird.
Ermittlung des Schwellenwertes:
- Es werden die Mehrarbeitsstunden und die Entfallsstunden (Ausgleichstunden) im selben Kalendermonat saldiert (nachfolgend Monatszähler genannt).
- Der Schwellenwert beträgt nach § 73 Abs. 2 Satz 2 LBG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 LMVergVO für eine Vollzeitkraft im Kalendermonat drei Unterrichtsstunden. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Schwellenwert prozentual zum Beschäftigungsverhältnis ermittelt.
Lehrer mit folgenden Verträgen leisten ab der 1. Mehrarbeitsstunde "verrechenbare Mehrarbeit":
- Lehrkräfte Voll- oder Teilzeit befristet
- Lehrkräfte Teilzeit unbefristet
- Referendare
Lehrer mit folgenden Verträgen müssen auch "NICHT verrechenbare Mehrarbeit" leisten:
- Beamte in Vollzeit
- Beamte in Teilzeit
- Lehrkräfte in Vollzeit unbefristet
Diese Mehrarbeit wird erst "verrechenbar", wenn der Schwellenwert überschritten ist.
Berechnungsgrundlage des Schwellenwertes:
Beschäftigungsumfang x 3 / Regelstundenmaß bei Vollzeitbeschäftigung
In Untis gibt es einen Bericht "Monatszähler", der pro Kolleg*in den errechneten Schwellenwert (SW) anzeigt und über das ganze Schuljahr für jeden Monat den Zähler ausweist.
Sie finden diesen Bericht unter:
Weiße Farbe: Schwellenwert NICHT erreicht
Gelbe Farbe: Schwellenwert erreicht
Rote Farbe: Schwellenwert überschritten
Damit im Bericht des "Monatszählers" der Schwellenwert ermittelt werden kann, müssen Sie Folgendes in Untis eintragen:
a) die verschiedenen Lehrer-Verträge müssen lt. nachfolgender Abbildung im Fenster „Beschreibungen“ angelegt werden und mit den Statistikkennzeichen „B“ oder „a“ versehen werden.
b) Im Stammdatenfenster „Lehrer“ benötigen Sie 3 Spalten, die befüllt werden müssen.
- Spalte Regelstundenmaß: hier tragen Sie das Regelstundenmaß der Kolleg*innen bei Vollzeitbeschäftigung ein
- Spalte Soll/Woche: hier tragen Sie den Beschäftigungsumfang aller Kolleg*innen ein
- Spalte Beschr.: hier weisen Sie allen Kolleg*innen den entsprechenden Vertrag zu
Nachfolgende Abbildungen sagen Folgendes aus:
- Lehrer ACK ist Beamter in Vollzeit (siehe Fenster „Beschreibung“ und „Lehrerstammdatenfenster“) und der errechnete Schwellenwert ist 1 (siehe Bericht Monatszähler in der Spalte SW). Er hat in den Monaten Februar und Juni den Schwellenwert erreicht (gelb) = nicht verrechenbare Mehrarbeit. In den Monaten März und April hat er den Schwellenwert überschritten (rot) = verrechenbare Mehrarbeit
- Lehrer BAE ist eine Lehrkraft in befristeter Anstellung und hat deshalb ab der 1. Mehrarbeitsstunde verrechenbare Mehrarbeit. Der Schwellenwert ist 0 (gelb) und ab der 1. Mehrarbeitsstunde wird der Zähler farblich rot dargestellt.