Mit Schullisten dokumentieren Schulen digital, welche Schüler*innen zu bestimmten Themen unterwiesen wurden, und Lehrkräfte behalten im Unterrichtsalltag den Überblick über eigene Checklisten.
Schullisten besteht aus zwei Bereichen:
- Rechtliche Nachweise: Viele Unterweisungen müssen nachweisbar durchgeführt werden, zum Beispiel zu Beginn des Schuljahres zur Laborordnung im Chemiesaal, zur Ordnung im Physiksaal oder zum Verhalten im Turnsaal. In Deutschland spricht man hier häufig von Belehrungen. Administrator*innen legen die Inhalte zentral an, Lehrkräfte halten im Unterricht fest, welche Schüler*innen unterwiesen wurden. Diese Nachweise werden dauerhaft gespeichert und können nachträglich nicht mehr verändert werden.
- Eigene Listen: Einfache Checklisten für Lehrkräfte, zum Beispiel um festzuhalten, wer den Fahrschein für den Wandertag oder die Einverständniserklärung abgegeben hat. Eigene Listen werden nicht protokolliert, können jederzeit gelöscht werden und sind nur für die Lehrkraft sichtbar, die sie erstellt hat.
[PRÜFEN: Ist Schullisten Teil des WebUntis Grundpakets oder kostenpflichtig?]
In diesem Beitrag erfahren Sie,
- wie Sie das Modul Schullisten aktivieren,
- wie Sie als Administrator*in rechtliche Nachweise anlegen, die Sichtbarkeit festlegen, Nachweise bearbeiten und löschen und die erbrachten Nachweise herunterladen,
- und Antworten auf die häufig gestellten Fragen.
Schullisten übernimmt die Anwesenheit nicht automatisch aus dem Klassenbuch. Lehrkräfte wählen die anwesenden Schüler*innen beim Durchführen eines Nachweises selbst aus.
Schullisten aktivieren
Das Modul wird über die Plattform-Administration aktiviert.
Wie diese Integration aktiviert wird, lesen Sie in diesem Artikel.
Die Anwendung erreichen Sie anschließend unter [LINK / MENÜPFAD: Wo finden Administrator*innen Schullisten in WebUntis?].
Für Administrator*innen
Rechtliche Nachweise (Belehrungen) können nur von Administrator*innen angelegt, bearbeitet, zugewiesen und gelöscht werden. Lehrkräfte führen die Nachweise anschließend im Unterricht durch.
Als Administrator*in sehen Sie die Seite Schullisten mit den Tabs Verwaltung und Download. Im Tab Verwaltung finden Sie alle rechtlichen Nachweise Ihrer Schule. Über das Feld Suche können Sie die Liste nach Titeln durchsuchen.
[SCREENSHOT: Seite „Schullisten“, Tab „Verwaltung“ mit mehreren Nachweis-Karten, Suchfeld und Button „Neu“]
Jede Karte zeigt auf einen Blick:
- den Titel des Nachweises,
- die Anzahl der angehängten Dokumente,
- für wen der Nachweis sichtbar ist, zum Beispiel Alle, Nur Administration, Lehrkraft (2) oder Fach (1).
Rechtlichen Nachweis anlegen
- Öffnen Sie Schullisten > Verwaltung.
- Klicken Sie auf Neu (1). Das Fenster Neuer Nachweis öffnet sich.
- Geben Sie einen Titel (2) ein, zum Beispiel "Hausordnung" oder "Laborordnung Chemie".
- Beschreiben Sie unter Inhalt (3), worüber die Schüler*innen unterwiesen werden.
- Fügen Sie bei Bedarf unter Dokumente (4) Unterlagen hinzu. Ziehen Sie die Datei in das Feld oder wählen Sie sie aus.
- Legen Sie unter Sichtbarkeit (5) fest, welche Lehrkräfte den Nachweis sehen (siehe Sichtbarkeit festlegen).
- Klicken Sie auf Speichern (6). Mit Speichern & Neu bleibt das Fenster geöffnet und Sie können direkt den nächsten Nachweis anlegen.
[SCREENSHOT: Fenster „Neuer Nachweis“, ausgefüllt, mit Nummerierung (1)–(6)]
Pro Datei sind maximal 5 MB erlaubt. Erlaubte Formate: PDF
Sichtbarkeit festlegen
Nicht jeder Nachweis betrifft alle Lehrkräfte. Die Laborordnung Chemie soll zum Beispiel nur im Chemieunterricht erscheinen. Im Bereich Sichtbarkeit wählen Sie dafür zwischen zwei Optionen:
- Alle: Der Nachweis wird allen Lehrkräften in allen Unterrichten angezeigt.
- Eingeschränkt: Der Nachweis wird nur ausgewählten Lehrkräften und/oder in ausgewählten Fächern angezeigt. Wählen Sie dazu über Lehrkraft hinzufügen bzw. Fach hinzufügen die gewünschten Einträge aus.
[SCREENSHOT: Bereich „Sichtbarkeit“ mit Option „Eingeschränkt“, ausgewählten Lehrkräften und Fächern als Chips]
So wirkt die Auswahl zusammen:
| Auswahl | Der Nachweis erscheint … |
|---|---|
| Fach: Chemie | in jedem Chemieunterricht, bei allen Lehrkräften. |
| Lehrkraft: Müller, Huber | in allen Unterrichten von Müller und von Huber. |
| Lehrkraft: Müller und Fach: Chemie | nur im Chemieunterricht von Müller. |
| Eingeschränkt, ohne Auswahl | bei keiner Lehrkraft. Der Nachweis ist nur für die Administration sichtbar. |
Rechtlichen Nachweis bearbeiten und löschen
- Klicken Sie auf der Karte des Nachweises auf Details ansehen.
- Ändern Sie Titel, Inhalt, Dokumente oder Sichtbarkeit und klicken Sie auf Speichern.
- Um den Nachweis zu entfernen, klicken Sie auf Löschen und bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage.
[SCREENSHOT: Fenster „Nachweis bearbeiten“ mit Button „Löschen“]
Sobald eine Lehrkraft den Nachweis zum ersten Mal durchgeführt hat, wird er gesperrt. Titel, Inhalt und Dokumente können dann nicht mehr bearbeitet und der Nachweis nicht mehr gelöscht werden. So bleibt die rechtliche Nachweisbarkeit erhalten. Die Sichtbarkeit können Sie weiterhin anpassen.
[SCREENSHOT: Gesperrter Nachweis mit Meldung „Gesperrt durch rechtlichen Nachweis“]
Erbrachte Nachweise herunterladen
Für Kontrollen oder Ihre Ablage können Sie alle bereits erbrachten rechtlichen Nachweise als CSV-Datei herunterladen. Die Datei lässt sich zum Beispiel mit Excel öffnen.
- Öffnen Sie Schullisten > Download.
- Klicken Sie auf CSV herunterladen.
[SCREENSHOT: Tab „Download“ mit Hinweis „Rechtliche Nachweise herunterladen“ und Button „CSV herunterladen“]
Die Datei enthält pro Schüler*in und durchgeführtem Nachweis eine Zeile, sortiert nach Zeitpunkt:
- Titel des Nachweises
- Name der Schüler*in
- Zeitpunkt der Durchführung
- Name der Lehrkraft
- Klasse
- Unterricht (Fach)
- Status (belehrt / nicht belehrt)
[SCREENSHOT: Geöffnete CSV-Datei in Excel, Namen anonymisiert]
Häufige Fragen
Warum sieht eine Lehrkraft einen rechtlichen Nachweis nicht?
Prüfen Sie in der Sichtbarkeit des Nachweises,
- ob die Lehrkraft bzw. das Fach des Unterrichts ausgewählt ist,
- ob Lehrkraft und Fach gewählt wurden. Dann erscheint der Nachweis nur, wenn beides zutrifft,
- ob Eingeschränkt ohne Auswahl gespeichert wurde. Dann sieht nur die Administration den Nachweis.
Warum kann ich einen rechtlichen Nachweis nicht mehr bearbeiten oder löschen?
Der Nachweis wurde bereits von einer Lehrkraft durchgeführt. Damit die rechtliche Nachweisbarkeit erhalten bleibt, sind Inhalt und Dokumente gesperrt. Die Sichtbarkeit können Sie weiterhin ändern.
Kann eine falsch gespeicherte Unterweisung korrigiert werden?
Nein. Gespeicherte Nachweise können nicht mehr geändert werden. Prüfen Sie deshalb vor dem Bestätigen die Auswahl der Schüler*innen.
Wird die Anwesenheit aus dem Klassenbuch übernommen?
Nein. Die anwesenden Schüler*innen werden beim Durchführen des Nachweises manuell ausgewählt.
Können eigene Listen mit Kolleg*innen geteilt werden?
Nein. Eigene Listen sind derzeit nur für die Lehrkraft sichtbar, die sie erstellt hat.
Warum kann ich ein Dokument nicht hochladen?
Pro Datei sind maximal 5 MB und pro Nachweis bzw. Liste maximal 10 Dateien erlaubt. Prüfen Sie außerdem, ob das Dateiformat unterstützt wird.
Kann ich Schullisten auch am Smartphone verwenden?
Ja. Die Ansichten für Lehrkräfte sind für die Verwendung am Smartphone angepasst. [PRÜFEN: Im Browser und/oder in Untis Mobile?]