Befristung und Wertrechnung
Ist ein Unterricht befristet - unabhängig davon, ob diese Befristung von einem Stammdatenelement (z.B.
Klasse) kommt, oder ob sie direkt beim Unterricht eingetragen wurde - so wird dies automatisch in der
Wertrechnung berücksichtigt. So hat etwa ein zweistündiger Unterricht, der nur das halbe Jahr stattfindet
den Wert von 1. Es muss dazu keine zusätzliche Eintragung vorgenommen werden (siehe auch Kapitel
„Die Wertrechnung mit dem Modul Mehrwochenstundenplan' ).